Das Steueramt ist im Wesentlichen für die Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer sowie die Verbrauchsgebühren wie Wasser und Abwasser zuständig. Ebenso erfolgt hier die An- und Abmeldung für den Strombezug durch die Stadtwerke Scheinfeld.
Grund- und Gewerbesteuer
Die Grund- sowie die Gewerbesteuer sind Jahressteuern. Grundlage für die Berechnung beider Steuern ist der vom Finanzamt ermittelte Messbetrag, welcher mit dem entsprechenden Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert wird. So errechnen sich sowohl die Grundsteuer, als auch die Gewerbesteuer, welche jährlich in vier Raten fällig werden. Im Falle eines Eigentumswechsels geht die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer erst ab dem jeweiligen Folgejahr nach Erwerb des Grundstücks auf den neuen Eigentümer über.
Hundesteuer
Die Haltung eines Hundes ist grundsätzlich bei der Verwaltungsgemeinschaft anzuzeigen. Die Höhe der Hundesteuer ist aus der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde ersichtlich oder kann gerne hier erfragt werden. Zahlungen werden einmal jährlich fällig.
Verbrauchsgebühren für Wasser und Kanal
Die Fälligkeit der Grundgebühren beginnt sobald ein Anschluss des jeweiligen Objektes an die Wassernutzung und/oder Kanalisation vorhanden ist. Die jährliche Grundgebühr (sowohl für Wasser, als auch für Kanal) für den Anschluss ist ab diesem Zeitpunkt zu leisten. Hinzu kommen Gebühren für den tatsächlichen Verbrauch. Die Gebühren der jeweiligen Gemeinden sind in den entsprechenden Satzungen zu finden oder fragen Sie uns einfach direkt.
Die individuell für Sie berechneten Abschlagsgebühren werden dreimal jährlich fällig. Mit der Endabrechnung (nach Ablesung des Zählerstandes) im Oktober kann eine weitere Forderung bzw. ein Guthaben entstehen. Bei Eigentumswechsel bitten wir Sie, uns den Zählerstand bei Übergabe/Übernahme sofort zu melden. Sie können hierfür auf Antrag das Kostenübernahmeformular von uns verwenden. Wasser- und Kanalgebühren werden ab diesem Zeitpunkt der Übernahme des Objektes berechnet.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren grundsätzlich nur direkt dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden. Bei Mietverhältnissen oder ähnlichem stellt der Eigentümer diese Gebühren in den Nebenkosten gesondert in Rechnung.
Strom
Der Strom, welcher von den Stadtwerken Scheinfeld bezogen wird, kann ebenfalls im Steueramt an- und abgemeldet werden.
Zuständigkeiten:
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Erteilung Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Wassergebühren
- Abwassergebühren
- Abwasserabgabe Kleineinleiter
- Statistiken
- Eigentumswechsel bei der Grundsteuer und bei Wasser/Kanal
- Stromverträge und Abrechnungen
- Umzugsbearbeitung im Stromvertrieb