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Bitte melden Sie Ihre entsprechenden Einheiten rechtzeitig vor dem 01.08.2025.

Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur jeweiligen Entwässerungssatzung der entsprechenden Mitgliedsgemeinde können Wassermengen, welche zum Tränken von Vieh verwendet werden, bei der Berechnung der Abwassergebühren
abgezogen werden. Dies gilt nur für Fernwassermengen, welche nicht in die gemeindliche Abwasserentsorgungsanlage eingeleitet werden.

Sie können die Meldung direkt online über https://www.vgem-scheinfeld.de/grossviehabzug einreichen oder das Formular alternativ unter https://www.vgem-scheinfeld.de/buergerservice-online/beitraege-gebuehren-steuern herunterladen und ausdrucken. Der Vordruck kann auch in Ihrer Gemeinde- / Stadtverwaltung abgeholt und wieder dort abgegeben werden.

Meldungen, die nach dem 01.08.2025 abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.

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